Am 20. Oktober wurde der neue Kirchenvorstand gewählt. Nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Wahlanfechtung abgelaufen war, haben sich am 6.11.24 die 8 Gewählten mit Herrn Pfr. Neeb getroffen, um den Kirchenvorstand - wie im Wahlgesetz vorgesehen - durch 2 weitere Mitglieder per Berufung zu vervollständigen.
Die berufenen (b) sind, wie die gewählten (g), ordentliche Mitglieder des Kirchenvorstandes mit allen Rechten und Pflichten.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes für die Wahlperiode 2024-2030 sind in alphabetischer Reihenfolge.
- Ahrens, Gerlind (g)
- Beike, Martin (b)
- Böhlke, Stefanie (g)
- Gattung, Jan Erik (g)
- Huber, Andreas (b)
- Klemens, Michaele (g)
- Kromm, Susanne (g)
- Novotny, Yannik (g)
- Oetjen, Anja (g)
- Sticht, Andreas (g)
Die übrigen Kandidierenen sind automatisch Ersatzleute des Kirchenvorstands, die gegebenenfalls nachrücken, wenn ein Kirchenvorstandsmitglied auf Dauer ausfällt.
Diese sind in der Reihenfolge der Nachrückposition (entsprechend der Stimmzahl)
- Reindl-Pohl, Rebekka
- Huber, Hans-Joachim
- Bertram, Andreas
Der neue Kirchenvorstand wird am 1. Advent im Gottesdienst in sein Amt eingeführt.
Für die Leitung der Gemeinde gilt: "Pfarrer und Pfarrerinnen und Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen wirken bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen; sie stehen in Verantwortung füreinander im Dienst an der Gemeinde und sind sich darin gegenseitige Hilfe schuldig." (§ 19,1 Kirchengemeindeordnung)
Das Gremium tagt in der Regel einmal im Monat. In den ersten drei Monaten nach der Einführung wird der Kirchenvorstand aus seinen Reihen eine Vertrauenperson und deren Stellvertretung bestimmen.
Wir wünschen alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern, sowie den Ersatzleuten Gottes Segen für Ihren Dienst!